Entscheidung
Gefahrübergang bei Abholung der Kaufsache am Ort der Niederlassung des Verkäufers; Beginn des Annahmeverzuges
BGH (VIII ZR 151/94)Datum: 11.10.1995
Fundstelle: BB 1995, 2394; BGHR BGB § 477 Abs. 1 Ablieferung 5; BGHR HGB § 377 Kaufmannseigenschaft 1; BGHR HGB § 377 Kaufmannseigenschaft 2; DAR 1996, 21; DB 1995, 2520; DRsp I(130)404c-d; JZ 1996, 257; JuS 1996, 263; MDR 1996, 132; NJW 1995, 3381; NZV 1996, 26; WM 1995, 2105; WM 1995,2105; ZIP 1995, 1822; ZfS 1996, 16
Auszug:
Der Kläger, Gesellschafter mehrerer im Mineralölhandel tätiger Kapitalgesellschaften, kaufte von der Beklagten im Oktober 1988 einen Tankzugwagen (Erstzulassung 1975) mit Anhänger (Erstzulassung 1978) zum Preis von [...]
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