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BGH - Entscheidung vom 18.05.1995

VII ZR 11/94

Normen:
BGB § 780
HGB § 350

Fundstellen:
BauR 1995, 726
IBR 1996, 68
NJW-RR 1995, 1391
ZfBR 1995, 263

Der Kläger verlangt 128.829,12 DM Architektenhonorar für umfangreichere Arbeiten zur Vorbereitung eines nicht verwirklichten Bauvorhabens. Er hat Entwürfe für eine Bebauung mit zunächst 22, später 26 Wohnungen [...]
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