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BGH - Entscheidung vom 11.12.1995

II ZR 220/94

Normen:
BGB § 826
HGB § 161 Abs. 2, § 129, § 128

Fundstellen:
BB 1996, 341
BGHR BGB § 826 Rechtskraftdurchbrechung 16
BGHR HGB § 129 Einwendungsausschluß 1
DB 1996, 421
DStR 1996, 232
JuS 1996, 651
KTS 1996, 164
MDR 1996, 593
NJW 1996, 658
WM 1996, 204
ZIP 1996, 227

Der Kläger war der J.E.T. GmbH als Handelsvertreter verbunden. Deren gesamtes Vermögen hat die im März 1992 gegründete J. E. GmbH KG übernommen. An dieser Gesellschaft ist die Beklagte als Komplementärin in Höhe von 1 [...]
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