Entscheidung
»Eine Erstreckung einer Urteilsaufhebung auf einen Nichtrevidenten kommt nicht in Betracht, wenn die Urteilsaufhebung darauf beruht, daß eine Gesetzesnorm zwischenzeitlich vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt worden ist.«
BGH (1 StR 798/94)Datum: 26.01.1995
Fundstelle: BGHSt 41, 6; MDR 1995, 624; NJW 1995, 2424; StV 1995, 236; wistra 1995, 237
Auszug:
I. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Zugleich wurde seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt mit der Maßgabe [...]
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