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BGH - Entscheidung vom 22.11.1995

2 ARs 377/95

Normen:
StPO § 462a

Die Abgabe durch das Amtsgericht Ahaus ist gemäß § 462 a Abs. 2 Satz 2 StPO für das Amtsgericht Kleve bindend. Das Fehlen besonderer Gründe, welche die Abgabe an das Wohnsitzgericht als zweckmäßig erscheinen lassen, [...]
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