Entscheidung
»Die Regelungen der §§ 110a ff StPO über verdeckte Ermittler sind auf Vertrauenspersonen der Polizei nicht entsprechend anzuwenden. Dies gilt auch dann, wenn sich deren Einsatz gegen einen bestimmten Beschuldigten richtet.«
BGH (3 StR 552/94)Datum: 22.02.1995
Fundstelle: BGHSt 41, 42; JuS 1995, 1042; NJW 1995, 2236; NStZ 1995, 513; StV 1995, 228; wistra 1995, 268
Auszug:
BGHSt 41, 42 JuS 1995, 1042 NJW 1995, 2236 NStZ 1995, 513 StV 1995, 228 wistra 1995, 268 [...]
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