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BGH - Entscheidung vom 14.12.1995

III ZR 34/95

Normen:
BGB § 505 Abs. 2, § 652

Fundstellen:
BB 1996, 395
BGHR BGB § 502 Maklerprovisionsvereinbarung 1
BGHR BGB § 505 Abs. 2 Vertragsgestaltung 3
BGHR BGB § 652 Abs. 1 S. 1 Vorkaufsrechtsausübung 1
BGHZ 131, 318
MDR 1996, 250
NJW 1996, 654
VersR 1996, 375
WM 1996, 402
ZIP 1996, 424

Der Kläger, ein Makler, erhielt von den Eigentümern eines Anwesens in F., das mit einem Vorkaufsrecht der Beklagten belastet war, den Auftrag, einen Käufer nachzuweisen. Der Kläger wies als Käuferin Frau V. nach, mit [...]
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