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BGH - Entscheidung vom 19.06.1995

II ZR 58/94

Normen:
HGB § 253
ZPO § 565 Abs. 2

Fundstellen:
AG 1995, 462
BB 1995, 1784
BGHR AktG § 131 Abs. 1 Kausalität 3
BGHR HGB § 253 Abs. 1 Unternehmensbeteiligung 1
BGHR ZPO § 565 Abs. 2 Bindungswirkung 6
DB 1995, 1700
MDR 1995, 1221
NJW 1995, 3115
WM 1995, 1410
ZIP 1995, 1256

Die Kläger sind Aktionäre der verklagten Aktiengesellschaft. Die Beklagte und ihre Mehrheitsaktionärin, die R. D. GmbH & Co. oHG Re. (künftig RD) haben am 5. April 1989 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag [...]
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