Entscheidung
Beihilfe kann auch durch bloße Anwesenheit geleistet werden, wenn dadurch die Tatbegehung erleichtert wird und sich der Gehilfe dessen bewußt ist.
BGH (2 StR 84/95)Datum: 17.03.1995
Auszug:
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Beihilfe zum Raub, Urkundenfälschung und Hehlerei zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Dagegen richtet sich seine Revision, mit der er [...]
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