Entscheidung
Auch geringer körperliche Aufwand kann den Anforderungen des Gewaltbegriffs genügen, wenn seine Auswirkungen den Bereich des rein Psychischen verlassen und physisch wirken (hier: Straßenblockade).
BGH (1 StR 327/95)Datum: 27.07.1995
Fundstelle: NJW 1995, 2862; NStZ 1995, 592; NVwZ 1995, 1246
Auszug:
Das Landgericht hat die Angeklagten jeweils wegen Nötigung in fünfhundert tateinheitlich begangenen Fällen zu Jugendstrafen von sechs beziehungsweise acht Monaten bei Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Die [...]
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