Entscheidung
»Auch beim Verdeckungsmord kommt es auf die zum Tod eines Menschen führende Verdeckungshandlung an (vgl. BGHSt 39, 159). Der Tatbestand kann deshalb auch dann erfüllt sein, wenn von dem Getöteten selbst Entdeckung nicht zu befürchten war.«
BGH (1 StR 475/95)Datum: 23.11.1995
Fundstelle: BGHR StGB § 211 Abs. 2 - Verdeckung 6; BGHSt 41, 358; JuS 1996, 655; MDR 1996, 295; NJW 1996, 939; NStZ 1996, 189; StV 1998, 21
Auszug:
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Totschlags und wegen zweier tateinheitlich begangener Versuche des Mordes in Tateinheit mit versuchter schwerer Brandstiftung zu der Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren [...]
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