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BGH - Entscheidung vom 17.10.1995

VI ZR 246/94

Normen:
BGB § 209, § 852

Fundstellen:
BGHR BGB § 209 Abs. 1 Unterbrechungsumfang 5
BGHR BGB § 852 Abs. 1 Kenntnis 22
DB 1996, 1130
DRsp I(112)207c (Ls)
DRsp I(147)314c
MDR 1996, 151
NJW 1996, 117
NJWE-MietR 1996, 34
VersR 1996, 125
VersR 1996, 76
WM 1996, 125

Die Klägerinnen nehmen die Beklagte zu 1) als Herstellerin und die Beklagte zu 2) als inländisches Vertriebsunternehmen des Pflanzenschutzmittels O. auf Schadensersatz aus Produkthaftung in Anspruch, weil Weine der [...]
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