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BGH - Entscheidung vom 02.03.1995

1 StR 6/95

Normen:
StGB § 239a

Die Verurteilung wegen erpresserischen Menschenraubs zum Nachteil der Bankkundin W. kann keinen Bestand haben. Nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zur Auslegung des § 239 b StGB kommt der [...]
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