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Entscheidung

1. Zur strafrechtlichen Haftung eines Arztes, der eine Behandlungsmethode wählt, über die er seine Patienten nicht aufgeklärt hat.2. Fahrlässige Körperverletzung eines Arztes bei Verwendung eines nicht zugelassenen Arzneimittels.

BGH (4 StR 760/94)

Datum: 29.06.1995

Fundstelle: JR 1996, 69; JR 1997, 32; NStZ 1996, 132; NStZ 1996, 34; StV 1996, 148

Auszug:
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen (vorsätzlicher) Körperverletzung in sechs Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 100 Tagessätzen zu 100 DM verurteilt. Mit seiner Revision rügt der Angeklagte die Verletzung [...]