Entscheidung
»1. Durch einen gegen § 27 Abs. 4 Satz 1 WEG verstoßenden Umgang mit Geldern der Wohnungseigentümer kann der Verwalter den Treubruchtatbestand der Untreue erfüllen.2. Der Wohnungsverwalter, der es vertraglich übernommen hat, die Vermieterpflicht aus § 550b Abs. 2 Satz 1 BGB zu erfüllen, kann durch einen hiergegen verstoßenden Umgang mit einer Mieterkaution Untreue im Sinne des Treubruchtatbestandes begehen.«
BGH (5 StR 371/95)Datum: 23.08.1995
Fundstelle: BGHR StGB § 266 Abs. 1 - Vermögensbetreuungspflicht 23; BGHSt 41, 224; JR 1997, 26; JuS 1996, 364; MDR 1996, 86; NJW 1996, 65; NJWE-MietR 1996, 36; NStZ 1996, 81; StV 1996, 34; WuM 1996, 53; wistra 1996, 24
Auszug:
Das Landgericht hat den Angeklagten unter Freispruch im übrigen wegen Untreue in dreizehn Fällen und wegen vorsätzlicher Verletzung der Buchführungspflicht in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei [...]
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