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OVG Hamburg - Entscheidung vom 08.03.1994

Bf VI 39/91

Normen:
GG Art. 12 Abs. 1 S. 2 Art. 103 Abs. 3
SeelotsG § 28 Abs. 1 Nr. 1

Fundstellen:
GewArch 1994, 282

I. Der Kläger ist als Seelotse Mitglied der beklagten Lotsenbrüderschaft E, die eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts ist (§ 31 Abs. 1 Satz 2 Gesetz über das Seelotswesen - SeelotsG - vom 13. [...]
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