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BVerfG - Entscheidung vom 06.07.1994

2 BvR 855/94

Normen:
GG Art. 20 Abs. 3 Art. 103 Abs. 2
WaffG § 28 Abs. 1 § 53 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe a

Fundstellen:
NJW 1995, 248
NStE Nr. 21 zu Art. 103 GG
NVwZ 1995, 94

Ein Grund für die Annahme der Verfassungsbeschwerde im Sinn des § 93a Abs. 2 BVerfGG liegt nicht vor. Die Verfassungsbeschwerde hat keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung; ihre Annahme ist auch nicht zur [...]
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