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BSG - Entscheidung vom 04.05.1994

6 RKa 37/92

Normen:
SGB V § 295 Abs. 1 Nr. 1

Fundstellen:
NZS 1995, 92
SozR 3-2500 § 295 Nr. 1

I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Beklagte dem Kläger Honorar für Leistungen in den Quartalen I/89 und II/89 zu zahlen hat, die in den Behandlungsausweisen nur mit den jeweiligen Gebührennummern ohne [...]
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