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BGH - Entscheidung vom 27.04.1994

XII ZB 154/93

Normen:
GVG § 200 Abs. 4
ZPO § 329 Abs. 2 Satz 2

Fundstellen:
BGHR GVG § 200 Abs. 4 Bezeichnung 1
BGHR ZPO § 329 Abs. 2 Satz 2 Feriensache 1
BRAK-Mitt 1995, 88
DRsp IV(415)226Nr. 3
EzFamR aktuell 1994, 284
LM ZPO § 329 Nr. 16
MDR 1994, 940
NJW 1994, 2364
VersR 1994, 1493

I. Die Klägerin hat gegen das klagabweisende Urteil des Landgerichts am 17. Mai 1993 rechtzeitig Berufung eingelegt. Wegen der am 17. Juni 1993 ablaufenden Frist zur Begründung der Berufung hat sie am 15. Juni 1993 in [...]
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