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BGH - Entscheidung vom 30.06.1994

III ZB 21/94

Normen:
GVG § 17a
VermG § 11a Abs. 3

Fundstellen:
BGHR GVG § 13 Vermögensgesetz 5
BGHR VermG § 11a Abs. 3 Rechenschaftspflicht 1
BGHZ 126, 321
MDR 1994, 1005
NJ 1994, 576
NJW 1994, 2488
VIZ 1994, 541
WM 1994, 1803
ZIP 1994, 1491

I. Die Kläger sind die Erben des verstorbenen W. Sch. Der Erblasser, der in Berlin (West) wohnte, war Eigentümer des im Beitrittsteil von Berlin gelegenen Grundstücks E.-Straße. Dem Rechtsvorgänger der Beklagten, dem [...]
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