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BGH - Entscheidung vom 28.06.1994

VI ZB 15/94

Normen:
ZPO § 36 Nr. 6, § 37 Abs. 2

Fundstellen:
BGHR ZPO § 274 Abs. 3 Satz 1 Einlassungsfrist 1
BGHR ZPO § 37 Abs. 2 Gesetzwidrigkeit, greifbare 1
BGHR ZPO § 567 Gesetzwidrigkeit, greifbare 3
MDR 1995, 523
VersR 1994, 1450

I. Der Kläger begehrt die Verurteilung der Beklagten zur Unterlassung einer ehrenrührigen Behauptung. Er hat in seiner an das Landgericht Ellwangen adressierten Klageschrift den Streitwert mit 'vorläufig 10.000 DM' [...]
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