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BGH - Entscheidung vom 27.09.1994

III ZB 33/94

Normen:
BauGB § 221 Abs. 1
BauGB § 222 Abs. 3
ZPO § 78 Abs. 1
ZPO § 577 Abs. 2

Fundstellen:
NVwZ 1995, 412

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Senats für Baulandsachen des Oberlandesgerichts Koblenz vom 27. Juni 1994 wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen. Beschwerdewert: 3.494,60 DM. [...]
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