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BGH - Entscheidung vom 21.07.1994

II ZR 82/93

Normen:
EWG-Vertrag Art. 177 Abs. 3
Vierte Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 25.7.1978 (78/660/EWG) Art. 31 Abs. 1 lit. c, aa, Art. 59

Fundstellen:
BB 1994, 1673
BGHR EWG-Vertrag Art. 177 Abs. 3 Vorlagepflicht 9
GmbHR 1994, 631
MDR 1994, 996
NJW 1994, 3375
WM 1994, 1536
ZIP 1994, 1259

I. Die Klägerin, Gesellschafterin der Beklagten, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, wendet sich gegen den zum 31. Dezember 1989 aufgestellten, mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlußprüfers [...]
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