Nach der früheren Rechtsprechung waren Gläubiger der Rangklasse des § 61 Abs. 1 Nr. 2 KO zum Vorschuß heranzuziehen (OLG Celle, EWiR 1993, 1033 m.Anm. Pape; OLG Düsseldorf, KTS 1992, 468; OLG Düsseldorf, ZIP 1993, 780 [...]
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