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BGH - Entscheidung vom 15.12.1994

IX ZR 252/93

Normen:
BGB § 813 Abs. 1 Satz 1, § 821

Fundstellen:
BB 1995, 375
BGHR BGB § 813 Abs. 1 Satz 1 Kontogutschrift 1
BGHR KO § 6 Abs. 2 Bereicherungseinrede 1
BGHR KO § 6 Abs. 2 Verwaltung 2
DB 1995, 1273
DRsp II(224)224c
JZ 1995, 569
KTS 1995, 310
NJW 1995, 1484
WM 1995, 352
ZIP 1995, 225

Am 10. und am 18. Februar 1992 belastete die beklagte Bank aufgrund eines mit der K.-Genossenschaft H. e.G. (im folgenden: Schuldnerin) vereinbarten Abbuchungsauftragsverfahrens deren Konto mit 5.313.886,90 DM und [...]
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