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BGH - Entscheidung vom 28.01.1994

V ZR 90/92

Normen:
GG Art. 3 Abs. 2, 3, Art. 100
WürttAnerbGWürttAnerbG (i.d.F. des Zweiten Ausführungsgesetzes des Landes Württemberg-Hohenzollern zum Kontrollratsgesetz Nr. 45 - 2. AG-KRG 45 - v. 13. Juni 1950 - RegBl für das Land Württemberg-Hohenzollern, S. 249)
ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

Fundstellen:
BGHZ 125, 41
MDR 1994, 693
NJW 1994, 3221
WM 1994, 1002
ZEV 1994, 238

Der Kläger verlangt als Alleinerbe der am 1. Juni 1991 verstorbenen früheren Klägerin H. K. von dem Beklagten die Übertragung eines im ehemaligen Land W. - H. gelegenen Anerbengutes nach dem württembergischen [...]
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