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BGH - Entscheidung vom 20.09.1994

VI ZR 336/93

Normen:
BGB § 852 Abs. 1

Fundstellen:
DRsp I(147)302c-d
NJW 1994, 3092

'Zwar wird bei einfachen Sachverhalten die Vernehmung als Zeuge dem Geschädigten häufig eine hinreichende Kenntnis von der Schädigungshandlung und dem Schädiger [i.S. von § 852 Abs. 1 BGB] verschaffen. Um einen solchen [...]
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