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BGH - Entscheidung vom 26.05.1994

IX ZR 39/93

Normen:
BGB § 852
VerglO § 7 Abs. 4, § 42, § 44, § 67
ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2, § 254

Fundstellen:
BB 1994, 1751
BGHR VerglO § 42 Verjährung 1
BGHR VerglO § 44 Abs. 3 Haftung 1
BGHR VerglO § 44 Abs. 3 Verjährung 1
BGHR VerglO § 67 Forderung, unangemeldete 1
BGHR VerglO § 7 Abs. 4 Liquidationsvergleich 4
BGHR ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 Bestimmtheit 26
BGHR ZPO § 254 Auskunft 1
BGHZ 126, 138
DRsp IV(438)275b-c
KTS 1994, 545
MDR 1995, 57
NJW 1994, 3102
WM 1994, 1584
ZIP 1994, 1121

Der Kläger nimmt die Beklagten in Anspruch, weil der Beklagte zu 1) als Vergleichsverwalter und der Beklagte zu 2) als Mitglied des Gläubigerbeirats sowie beide jeweils als Treuhänder im Vergleichsverfahren über das [...]
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