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BGH - Entscheidung vom 10.08.1994

3 StR 308/94

Normen:
JGG § 21
StGB § 56

Das Landgericht hat die bisher unbestrafte Angeklagte wegen versuchter Kindestötung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt. Strafaussetzung zur Bewährung hat es abgelehnt, weil nicht zu erwarten sei, daß die [...]
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