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BGH - Entscheidung vom 18.10.1994

1 StR 449/94

Normen:
StGB § 306

1. Ein Gebäude dient dann nicht mehr zur Wohnung von Menschen (§ 306 Nr. 2 StGB ), wenn die einzigen Bewohner diese Zweckbestimmung zur Tatzeit aufgegeben haben (vgl. BGHSt 16, 394 ; BGH NStZ 1992, 541 ). Das kommt in [...]
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