Entscheidung
Ein Versuch kann nicht als besonders schwerer Fall bestraft werden, wenn der Täter zur Verwirklichung des Regelbeispiels noch nicht unmittelbar angesetzt hat.
BGH (3 StR 509/94)Datum: 28.12.1994
Fundstelle: NStZ 1995, 339; StV 1996, 147
Auszug:
Das Landgericht hat die Angeklagten P. und G. wegen versuchter Gefangenenmeuterei (§ 121 Abs. 1 Nr. 2 StGB ) jeweils zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Außerdem hat es verschiedene, im einzelnen [...]
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