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BGH - Entscheidung vom 15.07.1994

3 StR 304/94

Normen:
StPO § 302

Die mit Schreiben vom 14. April 1994 eingelegte Revision des Angeklagten ist unzulässig, weil ausweislich des Protokolls der Hauptverhandlung der Angeklagte und sein Verteidiger nach Verkündung des angefochtenen [...]
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