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BGH - Entscheidung vom 23.06.1994

VII ZR 167/93

Normen:
BGB § 242, § 812
DDR:VertragsG DVO2 § 3
DDR:Wirtschaftsrecht - Grundsätze über die Durchbrechung der Formnichtigkeit nach Treu und Glauben

Fundstellen:
BGHR BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 Architekturleistungen 1
BGHR DDR-Wirtschaftsrecht, Treu und Glauben 1
BauR 1994, 651
DRsp I(120)209f (Ls)
MDR 1995, 39
WM 1994, 1948
ZfBR 1994, 220

Die Klägerin, eine GmbH, macht einen Vergütungsanspruch gegen den Beklagten, einen Landkreis, wegen erbrachter Projektierungsleistungen für den Neubau einer Medizinischen Fachschule im Beitrittsgebiet geltend. Mit [...]
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