Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Wir durchsuchen unsere Datenbank

BGH - Entscheidung vom 03.08.1994

2 ARs 190/94

Normen:
StPO § 462a

Die Zuständigkeit des Amtsgerichts Bayreuth ergibt sich aus § 462a Abs. 4 Satz 1 und 2 i.V.m. Abs. 3 Satz 2 StPO . Durch § 462a Abs. 4 Satz 1 StPO wird die Zuständigkeit eines Gerichts für nachträgliche Entscheidungen [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen