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BGH - Entscheidung vom 10.05.1994

4 StR 75/94

Normen:
StPO § 354 Abs. 3

Der Ausspruch über die Zurückverweisung der Sache an das Amtsgericht - Strafrichter - Gelsenkirchen enthält keine offensichtliche Unrichtigkeit, die zu einer Änderung der Beschlußformel Anlaß geben könnte. Der Senat [...]
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