I. Das Amtsgericht - Familiengericht - Koblenz übertrug durch Beschluß vom 6. Juni 1990 die elterliche Sorge für E. I. A. gemäß §§ 1671 Abs. 5 , 1696 BGB einem Vormund. Durch Verfügung vom 15. Juni 1992 leitete es das [...]
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