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BGH - Entscheidung vom 22.03.1994

VI ZR 163/93

Normen:
BGB § 249
EStG § 34 Abs. 2

Fundstellen:
BGHR BGB § 249 Vorteilsausgleich 22
BGHR EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2 Steuerersparnis 1
DAR 1994, 273
DB 1994, 1132
DRsp I(123)392a
MDR 1994, 669
NJW 1994, 2084
SP 1994, 280
VersR 1994, 733
WM 1994, 1218
ZfS 1994, 242
r+s 1994, 299

Der Kläger, ein Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, erlitt im Jahre 1981 bei einem Glatteisunfall erhebliche Verletzungen. Er beauftragte den beklagten Rechtsanwalt mit der Verfolgung seiner Schadensersatzansprüche [...]
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