Entscheidung
Bemessung des Schmerzensgeldes bei vorsätzlicher Rechtsgutverletzung
BGH (VI ZR 93/94)Datum: 29.11.1994
Fundstelle: BB 1995, 639; BGHR BGB § 847 Genugtuungsfunktion 1; BGHR BGB § 847 Genugtuungsfunktion 1; BGHZ 128, 117; DRsp I(147)306a-b; LM BGB § 847 Nr. 94; MDR 1995, 482; NJW 1995, 781; SP 1995, 169; SP 1995, 169; VersR 1995, 351; ZfS 1995, 128; r+s 1995, 97; r+s 1995, 97; zfs 1995, 128
Auszug:
Die Klägerin nimmt die Beklagten auf Zahlung von Schmerzensgeld in Anspruch. Die Beklagten haben am 19. April 1991 eine Sparkasse in O. überfallen, um sich Geld u.a. für Drogen zu beschaffen. Dabei hat der Beklagte [...]
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