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BGH - Entscheidung vom 24.02.1994

IX ZR 120/93

Normen:
BGB §§ 765, 235, 242
ZPO §§ 108, 109, § 253

Fundstellen:
BGHR BGB § 242 Rechtsmißbrauch 15
BGHR BGB § 765 Prozeßbürgschaft 2
BGHR BGB § 765 Prozeßbürgschaft 3
BGHR ZPO vor § 1 Zweckmäßigkeit 1
BGHR ZPO § 108 Abs. 1 Satz 1 Art 1
BGHR ZPO § 109 Abs. 1 Veranlassung 1
BGHR ZPO § 109 Abs. 2 Herausgabetitel 1
DB 1994, 1185
DRsp I(139)696c
DRsp IV(409)275Nr. 4
KTS 1994, 386
MDR 1994, 1037
NJW 1994, 1351
Rpfleger 1994, 365
WM 1994, 623
ZIP 1994, 654

Der Kläger erwirkte gegen die Beklagte ein erstinstanzliches Urteil auf Zahlung von 92.975, 34 DM nebst Zinsen. Das Urteil wurde gegen eine vom Kläger - auch durch Bürgschaft einer deutschen Großbank zu leistende - [...]
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