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BGH - Entscheidung vom 10.03.1994

IX ZR 236/93

Normen:
BGB § 556 Abs. 1, § 558 Abs. 2
VerglO § 36

Fundstellen:
BGHR BGB § 558 Abs. 2 Zurückerhalten 7
BGHR VerglO § 36 Vergleichsgläubiger 1
KTS 1994, 391
MDR 1994, 794
NJW 1994, 1858
WM 1994, 1084
ZIP 1994, 715

Die Klägerin verpachtete im Jahre 1966 ein Grundstück bis zum 30. Juni 1991 zum Betrieb einer Tankstelle. Die Pächterin verpflichtete sich, bei Ablauf des Vertrages die von ihr errichteten Gebäude zu beseitigen und das [...]
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