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BGH - Entscheidung vom 13.01.1994

IX ZR 79/93

Normen:
AGBG §§ 9, 6
BGB §§ 930, 242, 97, 98

Fundstellen:
BB 1994, 459
BGHR AGBG § 6 Abs. 1 Unwirksamkeitsfolgen 2
BGHR AGBG § 6 Abs. 1 Unwirksamkeitsfolgen 3
BGHR AGBG § 9 Abs. 1 Sicherungsübereignung 1
BGHR AGBG § 9 Abs. 1 Sicherungsübereignung 2
BGHR AGBG § 9 Abs. 1 Sicherungsübereignung 3
BGHR BGB § 97 Abs. 1 Baumaschinen 1
BGHZ 124, 380
DB 1994, 1282
DRsp I(150)340a-b
JZ 1994, 736
JuS 1994, 524
KTS 1994, 272
MDR 1994, 771
NJW 1994, 861
NJW 1994, 864
Rpfleger 1994, 266
WM 1994, 414
ZIP 1994, 305

Der Beklagte ist Verwalter im Konkurs über das Vermögen des B. S. (nachfolgend: Gemeinschuldner), der ein Erdbauunternehmen betrieb, zu dem die Klägerin in laufender Geschäftsbeziehung stand. Durch schriftlichen [...]
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