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BGH - Entscheidung vom 15.02.1994

5 StR 15/92

Normen:
StPO § 349

Fundstellen:
DRsp IV(460)168Nr. 4
NStZ 1994, 353
wistra 1994, 236

Will das Revisionsgericht aufgrund einstimmig getroffener Entscheidung die Revision als offensichtlich unbegründet verwerfen, braucht hierzu in der Beschlußformel nicht der genaue Wortlaut des § 349 Abs. 2 StPO [...]
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