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BGH - Entscheidung vom 08.11.1994

XI ZR 35/94

Normen:
GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2, Art. 103 Abs. 1
ZPO §§ 48, 548, 567 Abs. 4

Fundstellen:
BGHR BGB § 249 Kausalität 5
BGHR BGB § 607 Abs. 1 Bauspardarlehen 1
BGHR GG Art. 103 Abs. 1 Rechtsmittel 3
BGHR GG Art. 103 Abs. 1 Selbstablehnung 1
BGHR ZPO § 46 Abs. 2 Selbstablehnung 1
BGHR ZPO § 48 Abs. 2 Rechtliches Gehör 1
BGHR ZPO § 548 Selbstablehnung 1
BGHR ZPO § 567 Abs. 4 Selbstablehnung 1
DRsp IV(408)184Nr. 6 (Ls)
MDR 1995, 409
NJW 1995, 403

Die Beklagte, eine Bausparkasse, hatte mit dem Kläger einen Bausparvertrag über 150.000 DM geschlossen. Am 30. November 1972 übersandte sie ihm einen Zuteilungsvorbescheid mit der Bestätigung, der Bausparvertrag werde [...]
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