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BGH - Entscheidung vom 28.06.1994

VI ZR 274/93

Normen:
BGB § 823, § 1004

Fundstellen:
AfP 1994, 299
BGHR BGB § 823 Abs. 1 Ehrverletzung 9
MDR 1994, 990
NJW 1995, 189
VersR 1994, 1126
WM 1994, 2085

Kläger und Beklagter sind Mitglieder derselben politischen Partei; der Kläger ist daneben stellvertretender Fraktionsvorsitzender in einem Landesparlament und Vorsitzender des dortigen Verfassungsausschusses. Im Jahr [...]
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