Entscheidung
Abgrenzung der stillen Gesellschaft vom partiarischen Darlehen
BGH (II ZR 32/94)Datum: 10.05.1994
Fundstelle: BGHZ 127, 176; NJW 1995, 192; ZIP 1994, 1847
Auszug:
Die Beklagte, die Immobilien vermittelt und verwaltet sowie die Vermittlung des An- und Verkaufs von Anteilscheinen an Kapitalgesellschaften betreibt, hat mit einer Vielzahl von Personen unter jeweiliger Verwendung [...]
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