Entscheidung
»1. Mittelbare Täterschaft bei uneingeschränkt verantwortliche Tatmittler (Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Mitgliedern des Nationalen Verteidigungsrats der DDR für vorsätzliche Tötungen von Flüchtlingen durch Grenzsoldaten der DDR).2. Zur Vollständigkeit des Vortrags bei einer Besetzungsrüge.«
BGH (5 StR 98/94)Datum: 26.07.1994
Fundstelle: BGHSt 40, 218; JuS 1995, 173; MDR 1994, 1027; NJ 1994, 532; NJW 1994, 2703; NStZ 1994, 537; StV 1994, 534
Auszug:
Das Landgericht hat die Angeklagten K und S der Anstiftung zum Totschlag und den Angeklagten A der Beihilfe zum Totschlag für schuldig befunden. Es hat deswegen den Angeklagten K zu einer Freiheitsstrafe von sieben [...]
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