Das Lesezeichen wurde erfolgreich angelegt

Dokumente, für die Sie Lesezeichen angelegt haben, können Sie über die Lesezeichen-Verwaltung unter Mein Rechtsportal im rechten oberen Seitenbereich schnell wieder aufrufen.

Fenster schließen

 
Entscheidung

1. Der Irrtum über die Erforderlichkeit der Abwehrhandlung ist ein Tatbestandsirrtum.2. Die Anwendbarkeit des § 33 StGB wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß sich der Angegriffene durch Flucht oder vorsorgliche Einschaltung der Polizei hätte entziehen können.

BGH (3 StR 393/94)

Datum: 15.11.1994

Fundstelle: JuS 1995, 555; NJW 1995, 973; NStZ 1995, 177; StV 1995, 463

Auszug:
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit einem Vergehen gegen das Waffengesetz (Einsatzstrafe von einem Jahr und drei Monaten) sowie wegen eines weiteren Vergehens gegen das [...]