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BAG - Entscheidung vom 08.03.1994

9 AZR 91/93

Normen:
Saarländisches Gesetz Nr. 186 betreffend Regelung des Zusatzurlaubes für kriegs- und unfallbeschädigte Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft vom 22. Juni 1950 i. d. Fassung des Gesetzes vom 30.6.1951 § 1 Abs. 1, Abs. 2
ZPO § 139

Fundstellen:
AP Nr. 2 zu § 1 Saarland SonderurlaubsG
BB 1994, 1224
DB 1994, 1376
NZA 1995, 530
SAE 1995, 266

Die Parteien streiten über drei Tage Zusatzurlaub. Der Kläger ist bei der Beklagten in deren Werk Homburg/Saar als Fachangestellter beschäftigt. Er ist freigestelltes Betriebsratsmitglied. Mit Wirkung vom 13. Juni 1979 [...]
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