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BGH - Entscheidung vom 01.12.1993

VIII ZR 41/93

Normen:
HGB § 89b
ZPO § 556 Abs. 1, § 705

Fundstellen:
BB 1994, 241
BGHR AGBG § 9 Abs. 1 Aufrechnungsverbot 2
BGHR HGB § 89b, Vertragshändler 3
BGHR ZPO § 705 Rechtskraft 2
CR 1994, 409 (LS)
DB 1994, 727
DRsp II(210)387
MDR 1994, 261
NJW 1994, 657
VersR 1994, 422
WM 1994, 548
ZIP 1994, 126

Die Klägerin handelt mit Hartmetallwerkzeugen und Rohlingen für Wendeschneideplatten, sogenannten Blanks. Aufgrund einer mündlichen Absprache der Parteien vertrieb der Beklagte diese Produkte seit Anfang 1982 im [...]
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