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BGH - Entscheidung vom 23.03.1993

VI ZR 176/92

Normen:
BGB § 836, § 838

Fundstellen:
BB 1993, 966
BGHR BGB § 836 Abs. 1 Satz 2 Entlastungsbeweis 2
BGHR BGB § 838 Übernahme 2
BGHR WEG § 27 Abs. 1 Verwalterhaftung 2
BauR 1993, 483
DB 1993, 1134
DRsp I(146)84d-f
NJW 1993, 1782
VersR 1993, 759
WM 1993, 1341
WuM 1993, 273
ZMR 1993, 322

»Nach § 838 BGB trifft die Einstandspflicht für den durch die Ablösung von Gebäudeteilen verursachten Schaden nach Maßgabe des § 836 BGB auch denjenigen, der die Unterhaltung für den Besitzer des Gebäudes übernommen [...]
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